ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BUSINESS SLIDESHOW TV
für Deutschland und die EU
der Firma Intermedia Commerce AG, Ruessenstraße 12, CH-6340 Baar Email: info@intermedia-commerce.tv
Handelsregister-Nummer: CH-300.3.017.871-6, eingetragen am 26.07.2013 UID-Nr.: CHE- 428.270.086
Verwaltungsrat: Liane Kirchenstein
01. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die Schaltung und Dienstleistung von Firmeneinträgen auf einer der im Bestellschein angegebenen Leistungen.
02. Ausschließliche Geltung der AGB
Im Rahmen dieser Leistungen gelten unsere nachfolgenden AGB ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen haben.
03. Gegenstand des Vertrages – unsere Leistung
- Der Firmenauftrag des Auftraggebers wird in dem vertraglich vereinbarten Umfang erstellt und auf das im Bestellschein angegebenen Leistungen angepasst. Nach Beendigung des Firmenauftrages halten wir die mit dem Firmenauftrag verbundenen Inhalte und Dateien auf einem Server bereit, damit der Firmenauftrag über die vereinbarte Webseite im Internet während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages abgerufen werden kann.
- Der Umfang der von uns geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Bestellschein.
03.01 Produkte mit Hinweisen
Business Slideshow: Sie wählen aus den von BUSINESS Slideshow TV auf der Website angebotenen Templates eine Slideshow aus, die Ihnen gefällt und die zu Ihrem Unternehmen passt. Sie stellen je nach Slideshow 15 bis 25 hochauflösende Bilder, Ihr Logo und Texte, die Ihre Produkte und Dienstleistungen beschreiben, zur Verfügung. Die Dauer der Slideshow beträgt 30 bis 90 Sek.
Die Bilder müssen digital in Full HD 1920 x 1080 vorliegen und eine Druckerauflösung von mind. 300 dpi haben. Die Anzahl der Bilder hängt von dem gewählten Slideshow-Template ab, mindestens 15 Bilder sind jedoch in jedem Fall erforderlich. Falls Sie als Unternehmen keine Bilder bereitstellen können, sind wir damit einverstanden, dass für die Slideshow neutrale Bilder verwendet werden, die dem Charakter Ihres Unternehmens nahe kommen. Wir sind weiter damit einverstanden, dass die Bilder mit einem Betrag von 8,00 € pro Bild (für Bildlizenzen und Bearbeitung) berechnet werden. Wir sind darüber informiert, dass die Texte so übernommen werden, wie sie geliefert werden. Eine nachträgliche Korrektur geht zu Lasten des Auftraggebers, d. h. die entstehenden Mehrkosten werden von dem Auftraggeber, übernommen. Falls Sie als Unternehmen keine Texte bereitstellen können, sind wir damit einverstanden, dass für die Slideshow Texte aus anderen Veröffentlichungen unseres Unternehmens (z. B. Website, Imageprospekte) verwendet werden. Wir sind weiter damit einverstanden, dass die Recherche mit einem Betrag von 15 € pro Textfeld der Slideshow und die Bearbeitung mit 0,30 € pro Anschlag berechnet werden.
Das Firmenlogo muss digital in Full HD 1920 x 1080 vorliegen und eine Druckerauflösung von mind. 300 dpi haben. Wir sind damit einverstanden, dass das ausgewählte Slideshow-Template nicht 1:1 umgesetzt werden kann. Abhängig von den gelieferten Bildern/Videos und Texten sind technische Änderungen und Anpassungen vorbehalten. Der Gesamtcharakter der Präsentation bleibt dabei gewahrt. Entsprechende Abweichungen in der gelieferten Slideshow sind kein Reklamationsgrund.
Business Slideshow TV gewährleistet dem Auftraggeber eine kostenfreie Korrektursitzung mit bis zu 20 % Änderungsumfang. Jede weitere Änderung wird mit 150 € pro geändertem Slideshow-Entwurf in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu bezahlen.
SEO Slideshow: Wir bringen Ihre Business Slideshow mit den mit uns abgestimmten Suchwörtern ( maximum 5 zusammenhängenden Suchbegriffen, vereinbart im Zusatzblatt Keywordbegleitschein SEO Slideshow) in Google auf die erste Seite. Dies beinhaltet u. a. ein suchmaschinenoptimierter Upload des Videos auf YouTube mit Einrichtung von Google-relevanten Backlinks sowie einen eigenen suchmaschinenoptimierten YouTube-Kanal.
04. Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt noch nicht durch die Bestellung des Auftraggebers, sondern erst durch die Annahme der Bestellung durch uns zustande. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn Rechnung gelegt und übersandt wird.
- Unsere MediaBerater vor Ort sind als Empfangsvertreter bevollmächtigt, die Bestellung für uns entgegenzunehmen. Zum Abschluss von Verträgen sind sie nicht bevollmächtigt.
- Der Auftraggeber ist an seine Bestellung mit der geleisteten Unterzeichnung des Antrages gebunden.
05. Laufzeit
- Der Vertrag wird über die im Bestellformular zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit fest abgeschlossen. Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Die Laufzeit beginnt mit dem im Bestellschein angegebenen Datum , zu dem der Firmenauftrag freigeschaltet wird. Ist kein Laufzeitbeginn vereinbart, so beginnt die Laufzeit im übernächsten Monat nach Abgabe der Bestellung zum Monatsersten (Beispiel: Bestellung 14.3., Laufzeitbeginn: 1.5.).
- Der Vertrag verlängert sich nach Ende der Mindestlaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr (gilt für das Produkt Business Portal TV und Online Pressemitteilung), wenn er nicht von einer der Parteien vor Ablauf der Laufzeit (Minimum 3 Monate) schriftlich oder in Textform (Telefax, E-Mail) gekündigt worden ist.
- Ein wichtiger Grund, der uns zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Freischaltgebühr länger als einen Monat in Verzug ist und die Zahlung des geschuldeten Betrages trotz Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nachholt. Kündigen wir den Vertrag aus wichtigem Grund, während der Laufzeit so können wir den vollständig bezahlten Beitrag als Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Kündigung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ein wichtiger Grund ist z.B. menschenunwürdige Äußerungen des Auftraggebers, sexuelle Beiträge, Verletzung der Menschenrechte, Diskriminierung, illegale, kriminelle Geschäfte oder Verbindungen, gerichtlich anerkannte Verletzungen der Markenrechte.
06. Abrechnung und Zahlung
- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Fälligkeit gültigen Umsatzsteuer. Soweit Übersetzungskosten anfallen, hat diese der Auftraggeber zusätzlich zu zahlen.
- Soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, wird die vertraglich vereinbarte Fertigstellung des Vertrages einmalig als Vorkasse im Voraus fällig.
- Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum vom Auftraggeber bezahlt, hat die Intermedia Commerce AG das Recht, wegen Unerfüllbarkeit vom Vertrag zurück zu treten.
Der Auftraggeber schuldet der Intermedia Commerce AG 35 % des Rechnungsbetrages als Aufwandentschädigung.
- Liefert der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum das zur Vertragserfüllung benötigte Material (z.B. Fotos, Logos, Texte laut Auftragsbestätigung), hat die Intermedia Commerce AG das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Der Auftraggeber schuldet der Intermedia Commerce AG 35 % des Rechnungsbetrages als Aufwandentschädigung.
- Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, seinen Firmenauftrag ohne nochmalige Androhung oder Mahnung zu sperren, bis er die überfällige Zahlung ausgeglichen hat. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wie insbesondere auf Verzugszinsen oder weiter gehenden Schadensersatz bleibt, wie auch die Kündigung aus wichtigem Grund, vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, nach der Mindestlaufzeit die Gebühr zu erhöhen.
7. Gewährleistung
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
- Der Auftraggeber wird seinen Firmeneintrag innerhalb von 5 Tagen ab Mitteilung der Freischaltung auf etwaige Fehler hin überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Firmeneintrag in der bestehenden Form als abgenommen. Danach sind Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher, bei Freischaltung bereits vorhandener Fehler ausgeschlossen.
- Wir bemühen uns, die größtmögliche Abrufbarkeit der auf unseren Servern gespeicherten Daten sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit können wir aber aus technischen Gründen nicht gewährleisten. Sind unsere Firmen-Webseite oder einzelne Einträge kurzzeitig nicht verfügbar, so begründet dies keine Ansprüche des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere im Falle von Leitungsstörungen sowie während regelmäßig durchzuführender Wartungsarbeiten.
- Wir behalten uns vor, unsere Webseite(n) oder Teile hiervon jederzeit zu ändern, ergänzen oder in Teilen zu löschen, sofern davon der Firmeneintrag des Auftraggeber nicht betroffen ist.
8. Haftung
- Wir haften für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) stets gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Für Sach- oder Vermögensschäden, welche nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, haften wir nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten gemäß den gesetzlichen Vorschriften. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung beschränkt sich insoweit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Vertragsschaden. Eine Haftung für vertragsuntypische mittelbare oder Folgeschäden ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen und sonstiger Personen, deren Verhalten uns zugerechnet werden kann.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere die Haftung bei Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9. Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden
- Der Auftraggeber stellt die für die Schaltung des Firmenauftrages und Fertigstellung der Dienstleistung erforderlichen Daten und Dateien (Material) rechtzeitig, spätestens aber 5 Tage vor dem vereinbarten Freischaltung oder Fertigstellung der Dienstleistung zur Verfügung. Wird das Material nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so wird bis zur Bereitstellung des Materials lediglich ein einfacher Firmeneintrag (Firma, Anschrift, Telefonnummer) geschaltet. Der Auftraggeber liefert zwei bis sieben themennahe Keywords mit lokaler Zuordnung und/oder einer Angebotsnische, aus denen die Google-Optimierungsabteilung von der SEO Abteilung eine sinnvolle und umsatzfördernde Suchbegriffskombination für den Auftragnehmer erstellt, damit die für den Auftraggeber erstellten Maßnahmen für diese Suchbegriffskombination in der Suchmaschine optimiert werden kann.
- Der Auftraggeber versichert, zur Bereitstellung des Materials (insbesondere von Logos und Fotos) uneingeschränkt berechtigt zu sein, und dass an dem Material keine Rechte Dritter bestehen, die einer Verwendung des Materials im Rahmen des Firmeneintrages und der für den Auftraggeber erstellten Maßnahmen entgegen stehen.
- Verstößt die vertragsgemäße Verwendung des Materials gegen geltendes Recht, oder werden hierdurch Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte eines Dritten verletzt, so sind wir berechtigt, den Firmeneintrag abzuschalten, bis die Rechtslage geklärt ist. Soweit dies möglich ist, werden wir vor Abschaltung mit dem Auftraggeber Rücksprache halten. Beziehen sich die Ansprüche nur auf Teile des Firmeneintrags (z.B. Fotos), so wird der Firmeneintrag ohne diese Teile geschaltet. Der Auftraggeber wird uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freistellen.
- Der Auftraggeber haftet für das von ihm zur Verfügung gestellte Material und Daten zur Erstellung der Slideshow und Veröffentlichungen auf der Plattform sowie der für den Auftraggeber erstellten Maßnahmen gegenüber Dritten.
- Der Auftraggeber wird seinen Firmeneintrag regelmäßig auf Aktualität prüfen und uns etwaige Änderungen mitteilen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, den Inhalt und die Aktualität des vom Auftraggeber übergebenen Materials übernehmen wir keine Haftung. Eine Aktualisierung der Firmendaten und zur Verfügung gestellte Materialien ist kostenpflichtig.
10. Rechte
- Wenn und soweit wir es übernehmen, Material zu erstellen oder zu überarbeiten, verbleiben hierdurch entstehende Rechte bei uns. Dem Auftraggeber wird für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches es ihm gestattet, das betreffende Material im Rahmen seines Firmenauftrages zu nutzen.
- Für die Dauer des Vertrages gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, Material des Auftraggebers zum Zwecke der Werbung, Produktdemonstration oder Suchmaschinenoptimierung zu verwenden (z.B. Kontaktdaten, Fotos und Filmvorschauen des Firmeneintrags sowie Screenshots der für den Kunden erstellten Maßnahmen).
- Der Auftragnehmer erteilt zudem mit Datum der Fertigstellung uneingeschränkte Nutzungsrechte des Produktes an den Auftraggeber zur Verwendung der für den Kunden erstellten Maßnahmen zu Werbezwecken, mit dem der Auftraggeber auf verbundenen Internetportalen und Präsentationen diese unentgeltlich veröffentlichen darf.
- Der Auftragnehmer stimmt zu, dass die von ihm mitgeteilte und ihm gehörende Internetseite durch den Auftraggeber dergestalt genutzt werden darf, dass Inhalte und Textpassagen dieser Seite zur Erstellung des vertragsgemäßen Produktes unentgeltlich verwendet werden dürfen.
11.Datenschutz
Personengebundene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der bestehenden Gesetze und zu Zwecken der Vertragsabwicklung verwendet. Die gespeicherten personengebundenen Daten werden gelöscht, sobald die Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorgänge mit dem Kunden beendet ist. Eine weitergehende Nutzung findet nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers statt, die ggf. gesondert eingeholt wird. Andere Regeln können sich aus dem Bestellformular ergeben.
12.Schlussbestimmungen
- Der Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
Uns bleibt es darüber hinaus vorbehalten, Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht geltend zu machen.
- Alle nach diesem Vertrag getroffenen Absprachen, sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten eine oder mehrere Regelungen des Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Baar, im November 2016